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   BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78   

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https://dejure.org/1979,1003
BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78 (https://dejure.org/1979,1003)
BFH, Entscheidung vom 19.06.1979 - VII B 16/78 (https://dejure.org/1979,1003)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 1979 - VII B 16/78 (https://dejure.org/1979,1003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schutz des Beteiligten vor der Mitwirkung des Richters, gegen den er einen Befangenheitsantrag gestellt hat - Begriff der "Erledigung" des Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 10 Abs. 3, § 51; ZPO § 46

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 27
  • DB 1979, 1828
  • BStBl II 1979, 565
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 02.03.1978 - IV R 120/76

    Verfahrensbeteiligter - Befangenheit - Richterablehnung - Ablehnungsgesuch -

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78
    In dem Beschluß vom 2. März 1978 IV R 120/76 (BFHE 125, 12, BStBl II 1978, 404) entschied der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in einem Revisionsverfahren, die zulassungsfreie Revision sei auf Grund des in § 116 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelten Tatbestands (der dem absoluten Revisionsgrund des § 119 Nr. 1 FGO entspricht) gegeben, obschon über die gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs gerichtete Beschwerde noch nicht entschieden gewesen sei.

    Der erkennende Senat sieht sich nicht durch die vom IV. Senat in seinem Beschluß IV R 120/76 geäußerte Ansicht, eine Beschwerde sei in dem hier zu entscheidenden Fall unzulässig, gebunden.

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77

    Zulassung einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ernstlicher Zweifel -

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78
    Er setzt sich damit in Widerspruch zu der Entscheidung des Großen Senats vom 10. März 1969 GrS 4/68 (BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435) und insbesondere zu dem Beschluß vom 28. November 1977 GrS 4/77 (BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229).

    Der Große Senat, der in seiner Entscheidung GrS 4/68 über eine Sache zu befinden hatte, über die endgültig durch Urteil zu entscheiden war, hat seine Auffassung, die Anrufung müsse immer durch fünf Richter erfolgen, in dem Beschluß GrS 4/77 auch auf Fälle erweitert, in denen die endgültige Entscheidung durch Beschluß ergehen muß, also nur von drei Richtern gefällt werden darf.

  • BFH, 10.03.1969 - GrS 4/68

    Formelle Voraussetzungen bei der Absicht des Senats, in einer Rechtsfrage von der

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78
    Er setzt sich damit in Widerspruch zu der Entscheidung des Großen Senats vom 10. März 1969 GrS 4/68 (BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435) und insbesondere zu dem Beschluß vom 28. November 1977 GrS 4/77 (BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229).

    Der Große Senat, der in seiner Entscheidung GrS 4/68 über eine Sache zu befinden hatte, über die endgültig durch Urteil zu entscheiden war, hat seine Auffassung, die Anrufung müsse immer durch fünf Richter erfolgen, in dem Beschluß GrS 4/77 auch auf Fälle erweitert, in denen die endgültige Entscheidung durch Beschluß ergehen muß, also nur von drei Richtern gefällt werden darf.

  • BFH, 05.11.1974 - VII R 69/72

    Vorschriftsmäßige Besetzung - Gericht - Befangenheit - Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78
    Der insoweit abweichenden Ansicht des VII. Senats des BFH in dem Urteil vom 5. November 1974 VII R 69/72 (BFHE 114, 16, BStBl II 1975, 153) und des II. Senats des BFH (in einer nicht entscheidungserheblichen Bemerkung) in dem Beschluß vom 31. Mai 1972 II B 34/71 (BFHE 105, 337, BStBl II 1972, 567) könne er nicht folgen.

    Soweit der VII. Senat in der Entscheidung VII R 69/72 einen anderen Standpunkt vertreten habe, also § 119 Nr. 1 FGO für anwendbar gehalten habe, halte er daran nicht fest.

  • BFH, 07.04.1976 - VII B 7/76

    Beschwerde gegen Beschluß - Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen -

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78
    Zur Begründung hat der Senat auf seinen Beschluß vom 7. April 1976 VII B 7/76 (BFHE 118, 301, BStBl II 1976, 387) der die seiner Ansicht nach gleich zu beantwortende Frage der Ablehnung eines Sachverständigen betrifft, hingewiesen.

    Der Fall sei genau so zu sehen wie jener des wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Sachverständigen: Werde das entsprechende Ablehnungsgesuch im Beschwerdeverfahren für begründet erklärt, so sei dadurch nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum dem Sachurteil erster Instanz für das Revisionsverfahren insoweit die Grundlage entzogen worden, als es das Gutachten des betreffenden Sachverständigen gewertet habe (vgl. die zitierte Entscheidung VII B 7/76 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 14.02.1978 - VII R 91/77

    Revision - Zulässigkeit - Mündliche Verhandlung - Richterbesetzung

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78
    Die Erwägung des Großen Senats, es könne eine unzulässige Revision in Vollbesetzung verworfen werden, wenn sich die Unzulässigkeit erst bei der Beratung im Vollsenat herausstelle, kann nicht zu den dabei angenommenen unlösbaren Schwierigkeiten führen, wenn zunächst in der Besetzung mit fünf Richtern geprüft wird, ob die Revision zulässig ist, und gegebenenfalls in dieser Besetzung auch der Beschluß über die Verwerfung der Revision ergeht (s. Beschluß des erkennenden Senats vom 14. Februar 1978 VII R 91/77, BFHE 124, 309, BStBl II 1978, 312).
  • BFH, 28.09.1972 - VII B 70/72

    Ablehnung eines Richters - Zurückweisung eines Gesuchs - Beschwerde -

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78
    Gerade im Hinblick auf diese Rechtslage (d. h. die Mitwirkungsmöglichkeit des vorerst ohne Erfolg abgelehnten Richters an der Entscheidung einerseits und die Nichtnachprüfbarkeit im Revisionsverfahren andererseits) so fuhr der VII. Senat in seiner Stellungnahme gegenüber dem IV. Senat fort sei er der Auffassung, daß an seiner Entscheidung vom 28. September 1972 VII B 70/72 (BFHE 107, 100, BStBl II 1973, 18) nicht mehr festzuhalten sei, wonach die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Gesuchs um Ablehnung eines Richters des FG unzulässig sei, wenn das FG bereits in der Sache entschieden habe.
  • RG, 23.04.1907 - VII 49/07

    Ablehnung von Richtern; Beschwerde.

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78
    Bei einer Ablehnung, die in der ersten Instanz keinen Erfolg gehabt habe, scheide daher eine Berufung auf § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO (= § 119 Nr. 1 FGO) aus (so Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 51 Anm. 4 [§ 46 ZPO Anm. 2 b aa] und für die entsprechende Frage in der Zivilprozeßordnung Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 2. Aufl., § 46 Anm. B III; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 37. Aufl., § 46 Anm. 2; wohl auch Reichsgericht (RG), Beschluß vom 23. April 1907 VII 49/07, RGZ 66, 46).
  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvL 22/70

    Gerichtsbesetzung bei Aussetzungs- und Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ,

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78
    So hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für den ähnlich liegenden Fall seiner Anrufung in dem Beschluß vom 7. Oktober 1970 1 BvL 22/70 (BVerfGE 29, 178) ausgesprochen, daß der Vorlagebeschluß nur von den Richtern gefaßt werden könne, die auch für die Fällung der endgültigen Entscheidung zuständig seien.
  • BFH, 31.05.1972 - II B 34/71

    Besorgnis der Befangenheit - Richter - Erledigung des Ablehnungsgesuchs -

    Auszug aus BFH, 19.06.1979 - VII B 16/78
    Der insoweit abweichenden Ansicht des VII. Senats des BFH in dem Urteil vom 5. November 1974 VII R 69/72 (BFHE 114, 16, BStBl II 1975, 153) und des II. Senats des BFH (in einer nicht entscheidungserheblichen Bemerkung) in dem Beschluß vom 31. Mai 1972 II B 34/71 (BFHE 105, 337, BStBl II 1972, 567) könne er nicht folgen.
  • BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66

    Anerkennung der Zusammenfassung städtischer Versorgungsbetriebe und städtischer

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.02.1978 - II 191/77
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84

    Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im

    Diesen Mangel in der Besetzung der Richterbank hat das Bundesverwaltungsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. hierzu auch BVerfGE 54, 159 ; BFHE 124, 130 ; 128, 27 ; 129, 246; BSGE 34, 1 ; 48, 146 , 49, 175 ).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 2/79

    Beschlußsache - Besetzung mit fünf Richtern - Anrufung des Großen Senats

    Der VII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 19. Juni 1979 VII B 16/78 (BFHE 128, 27, BStBl II 1979, 565) dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 3 und 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:.

    1. In dem Ausgangsverfahren VII B 16/78 hat das FG den Antrag des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger), einen Richter des FG wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, durch Beschluß für unbegründet erklärt.

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